Schul/Entgeltordnung
für die
Die Gitarrenschule Otterberg
Schulordnung
1. Die Gitarrenschule dient der
- musikalischen Bildung von Kindern ab 1,5 Jahren und von Jugendlichen
- musikalischen Ausbildung bis zu einem evtl. Musikstudium
- musikalischen Weiterbildung von Erwachsenen
2. Die Die Gitarrenschule umfasst folgende Ausbildungsstufen:
Instrumental ab 6 Jahren
Die Ausbildung beginnt in der Regel im Gruppenunterricht. Die weitere Förderung erfolgt nach pädagogischen Gesichtspunkten auch im Einzelunterricht. Für Musikschüler ist die Mitwirkung in Ensembles, und Bands der Musikschule obligatorisch.
3. Die Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen Schulen gilt auch für die Gitarrenschule. Bei Unterrichtsausfall durch höhere Gewalt oder sonstige zwingende Gründe besteht kein Anspruch auf Nachholen der Stunden und Erstattung des Schulgeldes.
4. Jeder Schüler schließt einen Unterrichtsvertrag mit der Schulleitung ab. Für minderjährige Schüler übernehmen diese Pflichten die gesetzlichen Vertreter. Auch die schriftliche Anmeldung gilt als Unterrichtsvertrag. Die Schulordnung ist Bestandteil des Unterrichtsvertrages.
5. Das Unterrichtsentgelt richtet sich nach der Entgeltordnung der Gitarrenschule Otterberg.
6. Der Schüler ist verpflichtet, den Unterricht pünktlich und regelmäßig zu besuchen. Verhinderungen sind dem Lehrer oder der Schule vorher mitzuteilen, sie entbinden nicht von der Zahlungspflicht.
7. Die Kündigung des Unterrichtsvertrages ist Abhängig von Ihrem Vertragsmodell. Beim Modell "Standard" zum 31.01., beim Model "Standard Flex" zum 31.08. und zum 31.01.möglich. Die Abmeldung ist der Schulleitung mindestens 6. Wochen vorher schriftlich bekannt zu geben. Nur in begründeten Ausnahmefällen, z.B. Veränderung des Wohnsitzes oder längere Krankheit (mit ärztlichem Attest) sind Ausnahmen möglich.
8. Rechtsverbindliche Erklärungen können von den Lehrkräften für die Musikschule nicht abgegeben werden. Die Entgegennahmen von Willenserklärungen der gesetzlichen Vertreter obliegt ausschließlich der Leitung der Musikschule.
9. Schüler der Musikschule, die bei musikalischen Veranstaltungen außerhalb der Musikschule als Instrumentalisten oder in kammermusikalischer Besetzung mitwirken möchten, sollen davon die Schulleitung informieren.
10. Alle öffentlichen Schülervorspiele, Konzerte usw. werden ausschließlich von der Schulleitung im Namen der Musikschule der Gitarrenschule veranstaltet.
11. Die internen Schülervorspiele werden vom Lehrer – mit Zustimmung der Schulleitung – veranstaltet. Sie sind nicht öffentlich. An diesen internen Vorspielen nehmen alle Schüler teil. Es soll ihnen Gelegenheit gegeben werden, Proben ihres Könnens abzulegen und den Eltern die Möglichkeit, sich von den Fortschritten ihrer Kinder zu überzeugen.
12. Die für den Unterricht erforderlichen Instrumente und Noten sind selbst zu stellen. Die Musikschule ist bemüht, Leihinstrumente zur Verfügung zu stellen. Es empfiehlt sich, vor dem Kauf eines Instrumentes den Rat des Instrumentallehrers einzuholen.
13. Vernachlässigung des Unterrichts, ungenügende Leistungen, ungebührliches Verhalten der Schüler berechtigen die Leitung der Gitarrenschule, den Ausschluss eines Schülers aus der Musikschule zu verfügen.
14. Gerichtsstand ist Kaiserslautern
Klaus Rosenthal
Hauptstrasse 36
67697 Otterberg
Tel/Fax: 06301 - 7190099
die-gitarrenschule@t-online.de
www.die-gitarrenschule.com
Neufassung vom 01.10.2022
gültig ab 01.10.2022
Entgeltordnung
§ 1 Erhebungsgrundsatz
1. Für den an der Gitarrenschule erteilten Unterricht werden die Unterrichtsentgelte nach dieser Schulgeldordnung erhoben.
2. Das Schulgeld wird auch während der Schulferien erhoben. Das Schulgeld wird als Jahreshonorar erhoben und es kann in 12 monatlichen Raten im Wege der Barzahlung, Überweisung, Dauerauftrag bezahlt werden.
3. Die jeweils gültige Schulgeldordnung ist bindender Bestandteil des Unterrichtsvertrages bzw. der Anmeldung.
§ 2 Unterrichtsentgelte
1. Gitarrenschule 74 € mtl.
2. Gitarrenschule ermäßigt 54 € mtl.
4. Das Entgelt für zeitlich befristete Projekte wird im Einzelfall kostendeckend von der Musikschule festgelegt. Das Unterrichtsentgelt ist ein Jahresentgelt wird monatlich erhoben. Bei Erkrankung des Lehrers wird ab der 3. stundenplanmäßigen Unterrichtsstunde in Folge auf die Entgelterhebung verzichtet.
§ 3 Ermäßigungen
Es werden folgende Ermäßigungen gewährt:
a) Sozialermäßigung
b) Geschwisterermäßigung
c) Mehrfächerermäßigung
Die Ermäßigung darf pro Unterrichtsfach 50 % nicht überschreiten
(Ausnahme § 4 Abs. 2 und 3 der Entgeltordnung)
§ 4 Inkrafttreten
Die Entgeltordnung tritt am 01.10.2022 in Kraft. Gleichzeitig treten die früheren Gebührenordnungen außer Kraft
Hinweis: Diese Informationen sollen Ihnen nur erste Hinweise geben und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. .